Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen

Nach wie vor soll die Mittelgebühr des jeweiligen Rahmens erst einmal die Grundlage für den Gebührenansatz des Rechtsanwalts (Wahlverteidiger) in Strafsachen bilden.1 Je nach Schwierigkeit der Sache ist aber gem. § 14 RVG der Rahmen höher oder niedriger anzusetzen. Hier muss der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen selbst einschätzen, wie hoch er die Gebühr bestimmt. Handelt es sich um eine übliche Strafsache, die eine Erhöhung oder Ermäßigung der Betragsrahmengebühren nicht rechtfertigt,...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!