Terminsgebühr für verschiedene Terminswahrnehmungen im Strafverfahren, die keine Hauptverhandlungstermine sind

Die Verteidigertätigkeit erfordert bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine sachgerechte Verteidigung und gegebenenfalls die Teilnahme des Rechtsanwalts an Vernehmungen seines Mandanten oder von Zeugen im Ermittlungsverfahren. Sehr oft ist eine solche Teilnahme im Interesse des weiteren Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Verwertbarkeit von Angaben des Beschuldigten bzw. von Zeugen im Hinblick z. B. auf die richtige Belehrung usw. auch wünschenswert. Denn durch eine möglichst...


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