Gebühren für die Tätigkeit im Strafvollzug

In Strafsachen rechnet der Rechtsanwalt grundsätzlich nach Teilen 4 und 5 VV RVG ab. Es gibt aber auch strafrechtliche Angelegenheiten, die er mit den Gebühren des Teil 3 VV RVG abrechnen muss. Darunter fällt z. B. seine Tätigkeit im Strafvollzug.

 

Der Strafvollzug umfasst die Freiheitsstrafe, die Jugendstrafe und freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung. Ziel soll sein, den Inhaftierten zu einer sozial verantwortlichen Person zu machen, die keine weiteren Straftaten begeht...


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