Der Verkehrswert des Grundstückes

Es wird der Verkehrswert des Grundstückes vom Gericht bestimmt. Dieser dient der Berechnung der Mindestgebote. Unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen wird der Verkehrswert durch Erstellung eines Gutachtens ermittelt. Der Sachverständige muss das Haus von innen und außen begutachten. Allerdings gibt es im Zwangsversteigerungsverfahren keine gesetzliche Grundlage, aufgrund welcher der Sachverständige ohne Einwilligung des Schuldners in das Haus eindringen darf.

 

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