Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück bestehen gem. § 866 ZPO mehrere Möglichkeiten:

  1. die Eintragung einer Sicherungshypothek bzw. Zwangshypothek gem. § 867 ZPO,
  2. die Zwangsverwaltung (im ZVG geregelt) und
  3. die Zwangsversteigerung (im ZVG geregelt).

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