Gebühren im Zwangsverwaltungsverfahren

Für die Vertretung des Antragstellers/Gläubigers im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder auf Zulassung des Beitritts erhält der Rechtsanwalt gem. Nr. 3311 Nr. 3 VV RVG jeweils eine 0,4 Verfahrensgebühr.

 

Für die Tätigkeit im Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt für die Vertretung des Antragstellers im weiteren Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens ebenfalls eine 0,4 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3311 Nr. 4 VV RVG.

 

Sofern der Rechtsanwalt...


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