- Aus aktuellem Anlass: Übersicht aller Informationen über die neuen Vollstreckungsformulare zum 1.9.2024: ZV, RDA, PFÜB
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten von A bis Z
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- Die Zwangshypothek
- Wie ist das mit der Eintragung von Kosten oder Zinsen, wenn diese unterhalb der 750-EUR-Grenze liegen, aber die Hauptforderung bereits erloschen ist?
- Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek - Muster
- Zwangssicherungshypothek für mehrere Grundstücke
- Gebühren, Werte und Gerichtskosten für die Sicherungshypothek
- Nachträgliche Belastung eines Grundstückes, Verteilung auf mehrere Grundstücke
- Auflassung / Auflassungsvormerkung / Eigentumsverschaffungsrechte
- Die Zwangsverwaltung
- Antrag zur Zwangsverwaltung mit Muster
- Beitritt zur Zwangsverwaltung mit Muster
- Die Verteilung der Überschüsse
- Gebühren im Zwangsverwaltungsverfahren
- Die Zwangsversteigerung
- Antrag auf Zwangsversteigerung mit Muster
- Der Verkehrswert des Grundstückes
- Der Versteigerungstermin
- Das Bieterverfahren
- Das geringste Gebot
- Räumung und Kündigung aufgrund Zuschlagsbeschlusses
- Die Ausbiet- oder Ausfallgarantie
- Rangordnung der Gläubiger und Verteilung des Versteigerungserlöses
- Beitritt zur Zwangsversteigerung mit Muster
- Gebühren im Zwangsversteigerungsverfahren
- Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren
- Versagung Versteigerungszuschlag bei versuchter Täuschung
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv Vollstreckung II
Zwangssicherungshypothek für mehrere Grundstücke
Bei mehreren zu belastenden Grundstücken (Flurstücke) muss der Betrag der Forderung gem. § 867 Abs. 2 ZPO auf die einzelnen Grundstücke verteilt werden. Die Größe der Teile bestimmt der Gläubiger. Diese jeweiligen Teilbeträge müssen gem. § 867 Abs. 2 letzter Hs. ZPO abermals den Mindestbetrag von 750 EUR übersteigen.
Tipp! Der Gläubiger sollte sich die Flurstücke genau ansehen, denn oft ist ein Flurstück mit einem Haus bebaut und die anderen, dazugehörigen Flurstücke sind nur Weidefläche oder...
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