Gebühren im Zwangsversteigerungsverfahren

Der Rechtsanwalt erhält gem. Nr. 3311 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 6 VV RVG jeweils eine 0,4 Verfahrensgebühr

  • für die Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens (Nr. 1) und
  • im Zwangsversteigerungsverfahren für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren und zwar auch für eine Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung (Nr. 2) und
  • für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung und...

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