Nachträgliche Belastung eines Grundstückes, Verteilung auf mehrere Grundstücke

Es kann ja vorkommen, dass der Gläubiger nach Eintragung einer Sicherungshypothek erfährt, dass der Schuldner noch weitere nicht bzw. weniger belastete Grundstücke besitzt und der Gläubiger nun seine Forderungen bereits auf das hochbelastete Grundstück eintragen lassen hat. Nachfolgend möchte ich Ihnen erläutern, wie Sie vorgehen können, um die bereits eingetragene Hypothek auf die weniger belasteten Grundstücke "umzutragen". Paragraf 867 Abs. 2 ZPO lässt leider keine...


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