Die Zwangsversteigerung

Zweck der Zwangsversteigerung ist die Befriedigung des Gläubigers aus dem Erlös des Grundstückes. Eine Zwangsversteigerung durchzuführen, sollten Sie sich genau überlegen. Sie sollten schauen, welche bevorrechtigten Gläubiger (Rechte) vor Ihnen im Grundbuch eingetragen sind. Weiterhin sollten Sie sich das Grundstück genau ansehen, bevor Sie das Versteigerungsverfahren einleiten.

 

Auf Antrag des Gläubigers nach § 16 ZVG wird das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet. Für den Antrag auf...


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