Die Verteilung der Überschüsse

Nach Abzug der Kosten erfolgt die Befriedigung aufgrund der Nutzungen des Grundstückes aus den Überschüssen an die Gläubiger. Auszahlungen erfolgen im Fälligkeitszeitraum durch den Verwalter aufgrund des vom Gericht erstellten Verteilungsplanes.


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