Die Addition mehrerer Gegenstandswerte

Betrifft die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände, so werden deren Werte addiert und die Gebühren von den addierten Werten entnommen. 

 

Beispiel 1: Es wird zum einen Kindesunterhalt, zum anderen Ehegattenunterhalt in einer Klage begehrt. Werden die Werte addiert?

 

Lösung: Die Werte von Kindes- und Ehegattenunterhalt sind zusammenzurechnen. Es gibt keine Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG.

 

Beispiel 2: Der Kläger klagt 10.000 EUR ein und nochmals 7.000 EUR,...


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