Gegenstandswert Geschäftsführungsvertragserstellung zurück

Sofern außergerichtlich ein Geschäftsführungsvertrag erstellt wird, gilt § 99 GNotKG. Demnach ist der Geschäftswert eines Dienstvertrages, Geschäftsbesorgungsvertrags oder eines ähnlichen Vertrags mit dem Wert aller Bezüge des zur Dienstleistung oder Geschäftsbesorgung Verpflichteten während der gesamten Laufzeit maßgebend; der Wert ist jedoch auf maximal die ersten fünf Jahre der entfallenden Bezüge zu begrenzen, sofern die Anstellungszeit länger als fünf Jahre betragen würde.

 

Beispiel: Sie...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!