Gegenstandswert Altenteilsrecht - Wohnrecht

Bei einer Klage auf Erfüllung der Ansprüche aus einem Altenteil (Pflege eines Betroffenen) sowie bei einer Klage auf Bewilligung der Eintragung eines Altenteilsrechtes im Grundbuch findet § 9 ZPO Anwendung. Gem. § 9 ZPO gilt der 3½ fache Wert des einjährigen Bezuges der wiederkehrenden Nutzung oder Leistung. Der einjährige Wert ist i. d. R. recht schwer zu bestimmen. Aus diesem Grunde empfehle ich, dass Sie sich nach dem Wert, welcher vom Notar im diesbezüglichen Grundstücksübertragungsvertrag...


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