Gegenstandswert Erbrecht

Sofern der Anspruch auf Feststellung des Erbrechts von einem einzelnen Miterben geltend gemacht wird, so ist sein Anteil am Nachlass als Streitwert zu Grunde zu legen.1 Gleiches gilt für die Klage eines Miterben auf Feststellung, dass die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Da es sich hier um eine Feststellungsklage handelt, ist ein Abschlag von ca. 20 % vom Streitwert vorzunehmen. Wird eine Klage auf Anerkennung oder Feststellung des Pflichtteilsanspruchs erhoben, so ist gemäß § 3 ZPO der...


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