Gegenstandswert Auffangwerte

Kundenfrage: Überall liest man von "Auffangwert". Was ist ein Auffangwert (Regelwert)?

 

Antwort: Ein Auffangwert ist ein Wert, den es für Angelegenheiten gibt, in denen ein Wert nicht zu bestimmen ist. Der Auffangwert in Zivilsachen beträgt seit 1.8.2013 gem. § 23 Abs. 3 RVG 5.000 EUR. Der Auffangwert vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit beträgt gem. § 52 Abs. 2 GKG ebenfalls 5.000 EUR. Und soweit sich in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit in Familiensachen...


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