Gegenstandswert Geldrente / Schadensersatz / Berufsunfähigkeitsrente

Wird wegen der Tötung eines Menschen oder wegen der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen Schadensersatz durch Entrichtung einer Geldrente verlangt, so ist seit 1.8.2013 der Gegenstandswert bei Schadensersatzanspruch sowohl aus Renten wegen unerlaubten Handlungen als auch aus vertraglich vereinbarten Renten nach § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs (dreieinhalbfacher Jahresbetrag) zu berechnen. Ist das Bezugsrecht geringer, gilt dieser Wert.

 

Da § 9...


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