Gegenstandswert Zinsen

Werden mit einem Rechtsmittel selbständig Zinsforderungen geltend gemacht, so sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist.1

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1BGH, Beschluss vom 4.9.2013, AZ: III ZR 191/12

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