- Außergerichtliche Anwaltsgebühren
- Gerichtliche Anwaltsgebühren
- Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltsgebühren
- Übergangsvorschriften KostRÄG 2021 mit Fallbeispielen und Synopsen
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG auf einen Blick
- Die richtige Rechnungslegung / Rechnungsanforderungen
- Die Kostenfestsetzung
- Gebühren für Beschwerdeverfahren aller Art
- Der Vorschuss
- Der Teilzahlungsvergleich
- Die Vergütungsvereinbarung
- Erfolgshonorare
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Die Mandatskündigung - Gebühren
- Die Vollmacht - Der Auftrag
- Einige Gegenstandswerte
- Die Berechnung der Gegenstandswerte in einzelnen Fällen
- Die Zusammenrechnung mehrerer Werte bei mehreren Auftraggebern
- Die Addition mehrerer Gegenstandswerte
- Der Zeitpunkt der Wertberechnung
- Gegenstandswert Absicherung von Versorgungsansprüchen
- Gegenstandswert Altenteilsrecht - Wohnrecht
- Gegenstandswert Auffangwerte
- Gegenstandswert Aufgebotsverfahren
- Gegenstandswert Auflassung eines Grundstückes zurück
- Gegenstandswert Auskunftsanspruch
- Gegenstandswert Ausstellung einer Rechnung
- Gegenstandswert Betreuungsverfügung
- Gegenstandswerte Auskunftsanspruch § 15 DSGVO und Unterlassungsanspruch Kamerainstallation, auch Entfernung einer Kamera-Attrappe aufgrund Verletzung der Persönlichkeitsrechte
- Gegenstandswert Designnichtigkeitsverfahren zurück
- Gegenstandswert Erbrecht
- Gegenstandswert Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für Firmen/Unternehmen
- Gegenstandswert Feststellungsklagen
- Gegenstandswert Freistellungsanspruch, Additions auch der Anwaltsgebühren?
- Gegenstandswert Geldrente / Schadensersatz / Berufsunfähigkeitsrente
- Gegenstandswert Geschäftsführungsvertragserstellung zurück
- Gegenstandswert GmbH-Vertragserstellung und Gesellschafterprobleme, Stammkapital
- Gegenstandswert Grundbuchberichtigung
- Gegenstandswert Herausgabeansprüche
- Gegenstandswert Klagen auf Erfüllung des Kaufvertrags (Vertragserfüllung)
- Gegenstandswert Löschungsbewilligung
- Gegenstandswert Nachlassforderungen
- Gegenstandswert Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Gegenstandswert Nutzungsausfall Wochenendhaus wegen Hochwassers
- Gegenstandswert Patientenverfügung
- Gegenstandswert Rückabwicklung Autokauf Dieselskandal
- Gegenstandswert Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen
- Gegenstandswert - Beschwerdewert Kleingartenpachtverhältnisse
- Gegenstandswert bei Kündigungen von Prämiensparverträgen der Sparkasse
- Gegenstandswert Stufenklage
- Gegenstandswert Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Handlungsvollmacht
- Gegenstandswert Verzugsschaden
- Gegenstandswert Zinsen
- Der Beratervertrag
- Der Anwaltsvergleich
- Die Mediation
- Der Ombudsmann - Die Ombudsstelle
- Streitschlichtung Gütestelle - Güteverfahren
- Streitschlichtung Schiedsgericht
- Honoraraufrechnung
- Gutachten, Privatgutachten Abrechnung, Kostenerstattung
- Erstattung ausländischer Anwaltskosten
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- Archiv: RA-Gebühren I
Die Zusammenrechnung mehrerer Werte bei mehreren Auftraggebern
Gem. § 22 RVG werden in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. Der Wert beträgt in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro, soweit durch Gesetz kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Millionen Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Millionen Euro.
Die Erhöhung der Wertgrenze für die Anwaltsgebühren auf 100 Mio. EUR nach § 22 Abs. 2...
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