Gegenstandswerte Auskunftsanspruch § 15 DSGVO und Unterlassungsanspruch Kamerainstallation, auch Entfernung einer Kamera-Attrappe aufgrund Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Die Installation der Kameras sowie die Speicherung der Aufzeichnungen stellen eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 1, 2 GG dar und sind nicht durch überwiegende schutzbedürftige Belange einer Wohnungseigentümergesellschaft oder Dritter gerechtfertigt. Die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit wird gefährdet, wenn jederzeit mit der Beobachtung durch Personen gerechnet werden muss, die man...


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