Gegenstandswert Nachlassforderungen

Für Nachlassforderungen gelten nicht die Nachlassverbindlichkeiten. Klagt ein Miterbe gegen einen anderen Miterben eine Nachlassforderung ein, so ist von dieser Forderung ein dem Miterbenanteil des beklagten Miterben entsprechender Betrag abzuziehen. Sollte allerdings ein Miterbe einer Nachlassforderung gegen einen Schuldner, d. h. einen Dritten, der nicht Miterbe ist, auf Zahlung an die Erbengemeinschaft klagen, so bestimmt sich der Streitwert nach dem vollen Wert der geforderten Leistungen.

 

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