Gegenstandswert Ausstellung einer Rechnung

Wird vom Gegner die Ausstellung einer Rechnung verlangt, ist als Wert der gesamte Wert der Rechnungssumme anzunehmen.

 

Wird die Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer verlangt, weil die Rechnung zuvor fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausgestellt wurde, ist als Gegenstandswert nur die Umsatzsteuer anzunehmen.1

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1BGB, Urteil vom 10.3.2010, AZ: VII ZR 65/09

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!