Anrechnung 1,3 Geschäftsgebühr - 1,0 MB-Verfahrensgebühr - 1,3 Verfahrensgebühr

Kundenfrage: Ich habe immer das Problem, wie ich die Gebühren untereinander anrechnen soll. Zuerst muss ich die Geschäftsgebühr gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG auf die 1,0 Mahnverfahrensgebühr anrechnen, also diese 1,0 MB-Verfahrensgebühr kürzen und dann muss ich diese Gebühr nochmals auf das streitige Verfahren voll anrechnen gem. Nr. 3305 VV RVG. Da muss ich ja zweimal anrechnen, ist das nicht ungerecht?

 

Antwort: Ja, es muss zweimal angerechnet werden. Das RVG sieht vor, dass die Geschäftsgebühr...


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