Anrechnung der alten und neuen Geschäftsgebühr auf eine 0,5 MB-Verfahrensgebühr, neue Wertstufe 1.10.2021

Frage: Wir wurden außergerichtlich tätig, es ist eine 1,3 Geschäftsgebühr entstanden. Nun wurden wir beauftragt, einen Mahnbescheid zu fertigen. Kurz bevor dieser jedoch gefertigt werden konnte, rief der Mandant an und sagte, dass der Gegner gezahlt hat. Für die vorzeitige Erledigung ist eine 0,5 Mahnverfahrensgebühr nach Nr. 3306 VV RVG entstanden. Wie rechne ich jetzt die 0,65 Geschäftsgebühr an? Muss ich etwas an den Mandanten zurückerstatten?

 

Antwort: In Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG steht...


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