Die Auslagen des Antragstellers

Wenn der Antragsteller Auslagen hatte, die er gerne durch den Mahnbescheid mit ersetzt haben möchte, kann er diese im Mahnbescheid mit geltend machen. Dies können z. B. die Kosten des MB-Vordruckes (z. B. 3,00 EUR) und Porto für die Einsendung bei Gericht (1,45 EUR) sein. Was ich unbedingt empfehle einzutragen, sind zurückliegende Kosten für Einschreibebriefe des Antragstellers oder andere Kosten, die dem Antragsteller persönlich angefallen sind.

 

Tipp! Wenn Ihnen zahlreiche Auslagen und...


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