- Das Aufforderungsschreiben - Die außergerichtliche Mahnung
- Deutsches Mahnverf maschinell lesbare Pflicht
- Deutsches Mahnverf Ausfüllhinweise und Gebühren
- Mahnverfahren nach Aufforderungsschreiben
- Mahnbescheid und Unterhaltsansprüche, privilegierte Forderungen, vorsätzlich unerlaubte Handlung, Vollstreckungsbescheid
- Mahnbescheid statt Klage
- Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Mahnbescheides
- Antragsteller-Bezeichnung im Mahnverfahren
- Antragsgegner-Bezeichnung im Mahnverfahren
- Antragsgegner hat seinen Sitz im Ausland
- Einwohnermeldeamtsanfragen - EIMA-Anfrage
- Handelsregisteranfragen / Unternehmensregisteranfragen / Unternehmensbasisdatenregister
- Gesamtschuldner im Mahnbescheid
- Die Hauptforderung / Der Anspruchsgrund
- Zinsen im Mahnbescheid
- Die Auslagen des Antragstellers
- Die Auslagen des Prozessbevollmächtigten
- Gebühren für den Mahnbescheid
- Die Geschäftsgebührenanrechnung im Mahnverfahren nach § 15a RVG
- Anrechnung 1,3 Geschäftsgebühr - 1,0 MB-Verfahrensgebühr - 1,3 Verfahrensgebühr
- Anrechnung der alten und neuen Geschäftsgebühr auf eine 0,5 MB-Verfahrensgebühr, neue Wertstufe 1.10.2021
- Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren
- Umsatzsteuer / Vorsteuerabzugsberechtigung im Mahnbescheid
- Das Abgabegericht im Mahnbescheid
- Postanschrift des Antragstellers / Prozessbevollmächtigten
- Zulässigkeit des Mahnbescheides
- Gerichtskosten für den Mahnbescheid
- Zusätzliche Ausfüllhinweise für maschinelles Mahnverfahren für Privatpersonen, Firmen etc.
- Das Verfahren nach Eingang des Mahnbescheides bei Gericht
- Die Zustellung des Mahnbescheides
- Streitiger Antrag / Die Zahlung der weiteren Gerichtskosten
- Widerspruch gegen den Mahnbescheid
- Fristen beachten mit oder ohne Widerspruch gegen den Mahnbescheid
- Gebühren für den Widerspruch
- Gegenstandswert bei Einlegung des Widerspruchs
- Der Vollstreckungsbescheid, der Einspruch
- Nicht aufgenommene Kosten im Vollstreckungsbescheid; separate Kostenfestsetzung nach § 103 ff. ZPO
- Die Verzinsung der Kosten des Mahnverfahrens im Vollstreckungsbescheid und vorgerichtlicher Anwaltskosten
- Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides
- Gebühren für den Vollstreckungsbescheid
- Die Form der Einspruchsschrift
- Besonderheiten bei Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
- Verzicht auf Widerspruch, Einspruch - Rechtsbehelfsverzicht
- Deutsches Mahnverf Gesellschaftsrecht
- Deutsches Mahnverf Streitfragen
- Deutsches Mahnverf Arbeitsrecht
- Deutsches Mahnverf U-W-S
- Europäisches Mahnverfahren - Europäischer Zahlungsbefehl
- Inkasso Gebühren, Kosten, Aufklärung
Zulässigkeit des Mahnbescheides
Das Mahnverfahren ist unzulässig, wenn der Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt. Freilich erfolgt hier keine sachlich-rechtliche Prüfung des Rechtspflegers, welcher nur prüft, ob der Antrag formell ordnungsgemäß ist. Stellen Sie also beim Ausfüllen eines Mahnbescheides fest, dass der Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt, ist der Mahnbescheid nicht zulässig. Nicht erbrachte Gegenleistungen kommen z. B. vor bei Leistungen Zug um Zug (§ 320 BGB).
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