Mahnbescheid und Unterhaltsansprüche, privilegierte Forderungen, vorsätzlich unerlaubte Handlung, Vollstreckungsbescheid

Geltend machen kann man Unterhaltsansprüche mittels Mahnbescheid problemlos. Das Problem nachher stellt allerdings die Vollstreckung dar. Denn Unterhaltsansprüche sind privilegierte Ansprüche, d. h. mit einem entsprechenden Unterhaltstitel können Sie in den bevorrechtigten Bereich hineinvollstrecken. Aus dem Mahnverfahren geht der Vollstreckungsbescheid als Titel hervor. Kann man mittels Vollstreckungsbescheid in den bevorrechtigten Bereich hineinvollstrecken? 

 

Zweierlei ist zu beachten:

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