Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Wenn der Antragsgegner mit der Forderung aus dem Mahnbescheid nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann sich gegen den gesamten Anspruch oder nur gegen einen Teil des Anspruches richten. Der Antragsgegner kann z. B. auch nur gegen die Nebenforderungen Widerspruch erheben. Ist der Widerspruch auf einen Teil beschränkt, kann wegen des restlichen Teils der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Über den Teil, über welchen Widerspruch erhoben wurde, kann nun...


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