Antragsgegner-Bezeichnung im Mahnverfahren

Bei einer natürlichen Person als Antragsgegner schreiben Sie bitte den ausgeschriebenen Vornamen und Zunamen hin. Sollte der Antragsgegner mehrere Vornamen besitzen, dann unterstreichen Sie den Rufnamen. Bei unklaren Mandanteninformationen könnten Sie noch eine Einwohnermeldeamt- und/oder Postanfrage einholen. Bei juristischen Personen holen Sie einen Handelsregisterauszug ein.


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