Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Mahnbescheides

Ohne Rücksicht auf den Streitwert ist zuständig das zentrale Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes, in welchem der Antragsteller seinen Sitz hat.

 

Für Nordrhein-Westfalen gibt es zwei zentrale Mahngerichte, ZEMA I in Hagen, ZEMA II in Euskirchen. Achten Sie bitte darauf, dass, wenn der Rechtsanwalt und der Mandant in zwei verschiedenen Gerichtsbezirken/Bundesländern ihren Sitz haben, trotzdem das Gericht bzw. zentrale Mahngericht zuständig bleibt, wo der Antragsteller/Auftraggeber seinen Sitz...


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