Mahnbescheid statt Klage

Der Mahnbescheid steht der Klage gleich. Die Forderungen im Mahnbescheid brauchen nur glaubhaft gemacht werden, während die Forderungen in der Klage bewiesen werden müssen. Selbst wenn es um die außerhalb des Gerichts angefallene Terminsgebühr oder um andere Gebühren geht, die mit in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden sollen, brauchen diese nur glaubhaft gemacht zu werden.

 

» Fällt im Mahnverfahren für den Anwalt des Antragstellers aufgrund einer außergerichtlichen Besprechung mit dem...


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