Streitiger Antrag / Die Zahlung der weiteren Gerichtskosten

Soll das Verfahren nach Widerspruch in das streitige Verfahren übergehen, müssen Sie beim vorgesehenen Kästchen für den streitigen Antrag ein Kreuz setzen. 

Falls Sie lediglich prüfen wollen, wie der Antragsgegner sich verhält, dann lassen Sie das Kreuzchen weg. Sie müssten dann selbstständig die Abgabe an das Prozessgericht beantragen und die weiteren 2,5 Gerichtskosten einzahlen. Eine Abgabe an das Streitgericht erfolgt erst mit Einzahlung der weiteren Gerichtskosten und der damit verbundenen...


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