Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides

Nach erfolgreicher Zustellung bekommt der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid mit Zustelldatum übersandt. Auf dem extra Schreiben (Datei) sieht er nochmals die im Vollstreckungsbescheid gemachten Angaben:

  • die Hauptforderung,
  • Gerichtskosten,
  • Auslagen des Antragstellers,
  • Kosten des Prozessbevollmächtigten für den MB und VB,
  • Zinsen,
  • Nebenforderungen,
  • Summe mit etwaigen Zinsen,
  • Zahlungen des Antragsgegners

und eventuell den Hinweis auf eine neue Anschrift des Antragsgegners.

 

Sofern dem...


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