Gebühren für den Vollstreckungsbescheid

Für den Vollstreckungsbescheid erhält der Rechtsanwalt eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3308 VV RVG. Diese Gebühr ist auf die vorher entstandene Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid nicht anzurechnen, es sei denn innerhalb der Widerspruchsfrist wurde Widerspruch erhoben. Wenn innerhalb der Widerspruchsfrist der Vollstreckungsbescheid beantragt wird, ist die 0,5 VB-Verfahrensgebühr mutwillig. Die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid erhält der Rechtsanwalt demnach nur dann, wenn innerhalb...


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