Die Einigung / Gegenseitiges Nachgeben

Die Einigungsgebühr gibt es grundsätzlich dann, wenn der Rechtsanwalt an einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung über eine streitgegenständliche Haupt- oder Teilforderung mitwirkt.

 

Gemäß § 779 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den ein Streit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Also dort, wo gegenseitiges Nachgeben erkennbar ist, könnte ein Vergleich vorliegen. Ich betone extra "könnte", denn z. B. eine Einigung in...


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