Gegenstandswert der Einigungsgebühr; Gegenstandswert bei Zahlungsvergleich bis 30.9.2021

Als Gegenstandswert für die Einigungsgebühr ist der Betrag zu Grunde zu legen, der sich durch den Vergleich erledigt hat. Auch wenn sich die Parteien über einen geringeren Betrag vergleichen, als über den, der streitig ist, entsteht die Einigungsgebühr aus dem Wert, der sich insgesamt durch den Vergleich erledigt hat. Passen Sie bitte dahingehend auf, denn das wird häufig verkehrt gemacht (und nicht verwechseln mit Familiensachen!).

 

Beispiel: Der Kläger verlangt vom Beklagten einen Betrag von...


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