Erstattungsfähigkeit der Kosten des Streithelfers ohne Kostenentscheidung

Fall: Die Klägerin und die Beklagte sind Parteien eines selbständigen Beweisverfahrens gewesen, dem der Rechtsbeschwerdegegner auf Seiten der Beklagten als Streithelfer beigetreten ist. Das sich anschließende Klageverfahren, an dem sich der Streithelfer nicht beteiligt hat, haben die Klägerin und die Beklagte am 27. November 2009 durch Prozessvergleich beendet. Nach dem Inhalt des Vergleichs sind die Kosten des Klageverfahrens und des selbständigen Beweisverfahrens von der Klägerin zu 25 % und...


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