Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben - Kostenaufhebung

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Was bedeutet das?

Diese Regelung bedeutet,dass jede Partei ihre eigenen Kosten allein und die Gerichtskosten je zur Hälfte trägt.

Der Kläger tut mithin gut daran, einen Kostenausgleichsantrag gem. § 106 ZPO hinsichtlich der Gerichtskosten zu stellen.

Bitte prüfen Sie, welche Gerichtskosten überhaupt entstanden und vom wem sie zu tragen sind (3 volle oder nur 1 volle Gerichtskostengebühr). Hierzu schauen Sie am besten...


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