Hebegebühr, langfristige Ratenzahlung des Schuldners über 50 EUR

Fachfrage: Der Schuldner zahlt nun schon seit 2005 Raten von mtl. 50 EUR ein. Diese Raten werden Monat für Monat an meinen Mandanten weitergeleitet. Ich berechne dafür immer nur die Hebegebühr. Kann ich nicht noch etwas berechnen?

 

Antwort: Sie befinden sich immer noch in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit, die Sie einmal eingeleitet hatten und in der es ohnehin leider zu wenig Gebühren gab. Da Sie jedoch lediglich Raten aus der vorangegangenen Zwangsvollstreckungsmaßnahme an Ihren Mandanten...


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