Die Nebenintervention / Streithilfe / Streitverkündung / Nebenintervenienten / Streithelfer / Kostenentscheidung

Die Nebenintervention (§ 66 ff. ZPO) von der Streitgenossenschaft zu unterscheiden, ist nicht ganz einfach. Die Nebenintervention wird auch Streithilfe genannt. Daher ist sie leicht zu verwechseln mit der zuvor beschriebenen Streitgenossenschaft. Bei einer Nebenintervention tritt allerdings der Nebenintervenient einem der im Rechtsstreit Beteiligten bei, da er ein großes Interesse hat, dass dieser Beteiligte den Rechtsstreit gewinnt. Der Nebenintervenient unterstützt den Beteiligten in seinem...


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