Einigungsgebühr in der Rechtsmittelinstanz zurück

Ist über den Gegenstand ein Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig, erhält der Rechtsanwalt gem. Nr. 1004 VV RVG statt einer 1,0 Einigungsgebühr eine 1,3 Einigungsgebühr.

 

Beispiel: In einem isolierten Umgangsrechtsverfahren wurde Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt. Vor dem OLG wurde im Termin die Sach- und Rechtslage erörtert und ein Vergleich geschlossen. In der Kostenfestsetzung will die Rechtspflegerin die Einigungsgebühr nur i. H. v. 1,0 statt i. H. v. 1,3 ansetzen. Hat sie...


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