Erhöhungsgebühr im Beschwerdeverfahren

Normalerweise erhält der Rechtsanwalt für jeden weiteren Auftraggeber, den er in derselben Angelegenheit vertritt, die 0,3 Erhöhungsgebühr (max. 2,0), auch in Beschwerdeverfahren. Doch gerade in Beschwerdeverfahren müssen wir aufpassen, ob auch eine Beschwerdewertidentität vorliegt. Während diese im Hauptsacheverfahren gegeben sein kann, muss das nicht für das Beschwerdeverfahren gelten.

Beispiel: Die Eheleute Schulze, vertreten durch Rechtsanwalt Sonntag, werden wegen eines Geldbetrages aus...


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