Die praktische Rechnungsstellung bei mehreren Auftraggebern

Kundenfrage: Hallo, ich bin Anfängerin. Ich soll eine Akte gegen mehrere Mandanten abrechnen. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV, Einigungsgebühr Nr. 1000 VV und die Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV RVG. Wir haben zwei Mandanten in derselben Angelegenheit vertreten. Meine Frage: An wen geht die Rechnung? Muss ich die Rechnung erstellen und jedem jeweils die Hälfte in Rechnung stellen? Danke für eine schnelle Antwort.

 

Antwort: Bei mehreren Auftraggebern genügt regelmäßig eine Gesamtrechnung, in der alle...


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