Erhöhungsgebühr für zwei Mandanten, jeweils mit Schadenersatzforderung

Frage: Wir vertreten zwei Auftraggeber. Beide hatten den gleichen Urlaub gebucht. Es kam zu Mängeln. Alle zwei kamen zu uns und begehrten Schadenersatz. Nun habe ich die Werte für den Schadenersatz addiert und eine Erhöhungsgebühr angesetzt. Die Rechtsschutzversicherung sagt nun, dass es keine Erhöhungsgebühr gibt, da es sich um eine subjektive Klagehäufung handelt. Ist das richtig?

 

Antwort: Ich möchte es wie folgt erklären: Wenn die Mutti und das Kind, vertreten durch die Mutti, Unterhalt...


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