Auskunfts- und Unterstützungsersuchen des Gerichtsvollziehers

Mit dem neuen § 757a ZPO wurden zugunsten des Gerichtsvollziehers Möglichkeiten zum Auskunftsersuchen an die zuständige Polizeidienststelle und Ersuchen um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane geschaffen.

 

1. Auskunftsersuchen: Wenn eine Vollstreckungshandlung bevor steht, darf der Gerichtsvollzieher künftig die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben...


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