Die Vollstreckung von Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kaminholz bis 31.12.2021 und seit 1.1.1022

Beispiel: Sie wollen Heizöl pfänden. Der Schuldner hat nämlich erst kürzlich seinen 5.000 Liter Öltank vollgetankt. Geht das überhaupt und wie gehen Sie vor?

 

Lösung:  Um das zu prüfen, brauchen Sie die ZPO und die GVO.

 

In § 811 ZPO steht geschrieben, ob Feuerungsmittel unpfändbar sind und in § 66 GVO steht, wie Heizöl etc. zu verwerten sind.

 

Zwei Gründe, warum sich viele Menschen eindecken mit Rohstoffen zur Wärmeversorgung:

  • Für die kalten Monate.
  • Man befürchtet einen Blackout.
  • Manche befürchten...

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