Titel mit falschem Obergeschoss oder Schuldner ändert / entfernt sein Klingel- und Briefkastenschild, Gerichtsvollzieher geht wieder

Kundenfrage: Wir vertreten eine Wohnungsgenossenschaft. Für diese wollten wir vollstrecken gegen einen Schuldner. Der Gerichtsvollzieher war auch bereits unterwegs, musste jedoch in dem großen Mehrfamilienhaus feststellen, dass im Titel das falsche Obergeschoss angegeben war. Das ist jahrelang niemandem aufgefallen, doch steht nun im Titel das falsche Obergeschoss. Der Gerichtsvollzieher konnte daraufhin nicht pfänden. Haben Sie eine Idee, was ich jetzt machen kann?

 

Antwort: Vielleicht schaffen...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!