- Aus aktuellem Anlass: Übersicht aller Informationen über die neuen Vollstreckungsformulare zum 1.9.2024: ZV, RDA, PFÜB
- Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Unpfändbare, nicht vollstreckbare Sachen und Tiere § 811 ZPO
- Die Durchführung der Zwangsvollstreckung / Sachpfändung
- FORMULARE, Ausfülltipps, Übergangsregelungen zur neuen Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher ab 1.9.2024
- Reihenfolge der Module und Nennung der Aufträge und Schuldner mit Beispielen ab 1.9.2024
- Ermittlung von Aufenthaltsort, Adresse oder Firmenanschrift des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher gem. § 755 ZPO bis 31.12.2021 / seit 1.1.2022
- Zur Unterscheidung für Einsteiger: Die Ermittlungstätigkeit des Gerichtsvollziehers gem. § 755 und gem. § 802l ZPO seit 1.1.2022
- Auskunfts- und Unterstützungsersuchen des Gerichtsvollziehers
- Akteneinsicht in Vollstreckungsakten des Gerichtsvollziehers
- Vereinfachter Zwangsvollstreckungsauftrag bis 5.000 EUR aus Vollstreckungsbescheid ohne Originaltitel
- PKH / VKH Antrag in der Zwangsvollstreckung
- Die gütliche Erledigung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers
- Nachträgliche Erweiterung des Vollstreckungsauftrags auf neue Forderungen
- Vollstreckungszeiten in der Sachpfändung wegen Geldforderungen
- Die Vollstreckung mit Durchsuchungsbeschluss / richterliche Durchsuchungsanordnung gem. § 758a ZPO
- Die Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen (Unzeit)
- FORMULARE und Ausfülltipps neue Richterliche Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen (Unzeit) ab 1.9.2024
- Kann man das richterliche Durchsuchungsformular mit dem neuen ZV-Formular kombinieren?
- Titel mit falschem Obergeschoss oder Schuldner ändert / entfernt sein Klingel- und Briefkastenschild, Gerichtsvollzieher geht wieder
- Bargeldpfändung, Taschenpfändung, Kassenpfändung
- Ziel der Zwangsvollstreckung, Vollmacht und Geldempfangsvollmacht
- Die Vollstreckung des Nummernschildes, Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigungen des Pkw und des Autoschlüssels
- Die Verwertung und öffentliche Versteigerung der Sachen
- Die Internetversteigerung durch Gerichtsvollzieher und Zoll
- Die Vollstreckung aus Adhäsionstiteln
- Die Zwangsvollstreckung gegen Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Verwaltung
- Die Vollstreckung von monatlichen Leistungen aus einem Titel gegen die ARGE / Agentur für Arbeit / das Jobcenter
- Vollstreckung aus einem Ausstandsverzeichnis; was ist ein Ausstandsverzeichnis?
- Die Vollstreckung bei selbstständigen Schuldnern mittels Sachpfändung
- Die Pfändung von Kleintieren (Katzen, Hunde, Zootiere) und von Großtieren (Schafen, Schweinen, Pferden, Rindern)
- Die Pfändung bei Tierärzten und von Tieren, die bei einem Tierarzt behandelt werden
- Die Vollstreckung von Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kaminholz bis 31.12.2021 und seit 1.1.1022
- Kosten für die Sachpfändung
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten von A bis Z
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv Vollstreckung II
Die Vollstreckung aus Adhäsionstiteln
Aus Adhäsions-Titeln (Strafrechtliche Verurteilung nebst gleichzeitiger Verurteilung auf Zahlung einer Geldsumme z. B. als Opferentschädigung) vollstreckt man mittels ganz normaler Vollstreckungsmethoden, z. B. durch Gerichtsvollzieherauftrag. Die Besonderheit liegt darin, dass das den Titel geschaffene Strafgericht die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung auf Antrag des Gläubigers vornimmt, weil das Strafgericht das Gericht ist, welches den Titel erstellt hat. Zu empfehlen ist eine...
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