Die Vollstreckung des Nummernschildes, Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigungen des Pkw und des Autoschlüssels

Für einen Gläubiger, der ein Kennzeichen pfändet, besteht der Wert nicht in der Sache selbst, sondern darin, dass dieses Kennzeichen Voraussetzung ist für die Weiternutzung des geleasten und deshalb dem Pfändungszugriff des Gläubigers nicht zugänglichen Fahrzeugs. Da der Gläubiger durch die Pfändung befriedigt werden soll, ist die Vollstreckung des Kfz-Kennzeichens eines gemieteten oder geleasten Pkw nicht zulässig.1 Die Pfändung des Kennzeichens eines vom Schuldner geleasten Pkw dient...


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