Kann man das richterliche Durchsuchungsformular mit dem neuen ZV-Formular kombinieren?

Leider kann man nur bedingt die Formulare miteinander kombinieren. Sie beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung einschließlich der Durchsuchung der Räume. Wenn nun dem Gerichtsvollzieher das Eindringen in die Räume verweigert wird, vermerkt dieser das auf den Unterlagen und sendet diese zurück an Sie als Gläubiger. Nun ist es Ihre Sache, wie Sie als Gläubiger weiter vorgehen. Sie könnten die richterliche Durchsuchungsanordnung beantragen und den Gerichtsvollzieher von sich aus...


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